
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
Eva Terhorst – http://www.trauerbegleiter.org – eva.terhorst.berlin@gmail.com
DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) gelten ab 1. Januar 2020 für die Anmeldung des Kunden zu einem von Eva Terhorst angebotenen Seminar, die Durchführung dieses Seminars durch Eva Terhorst und das gesamte Vertrags-verhältnis zwischen dem Kunden und Eva Terhorst in Bezug auf das betreffende Seminar.
1. Allgemeines 1.1 Die Seminarveranstalterin ist Eva Terhorst, Jagowstraße 18, 10555 Berlin, Telefon: 030 399 065 58, E-Mail: eva.terhorst.berlin@gmail.com 1.2 Kunde im Sinne dieser AGB ist der Seminarteilnehmer. Soweit Vertragspartner der Seminarveranstalterin ein anderer als der tatsächlich Teilnehmende ist, bezieht sich der Begriff „Kunde“ unbeschadet der Rechte und Pflichten des Vertragsschließenden auch auf den tatsächlich Teilnehmenden, soweit diese AGB sich auf Verhaltenspflichten des Teilnehmenden während des Seminars beziehen. 1.3 Sofern der Kunde weitere Teilnehmende, für deren vertragliche Verpflichtungen er einsteht wie für seine eigenen Verpflichtungen, für das Seminar anmeldet, gilt die Buchung des Seminars insoweit auch für diese Teilnehmenden, soweit der Kunde ausdrücklich erklärt hat, eine gesonderte Verpflichtung für die Vertragspflichten der Teilnehmenden zu übernehmen. Die Verhaltensobliegenheiten des Kunden aus dem Vertrag, insbesondere gem. Ziff. 11, treffen die weiteren Teilnehmenden in gleichem Maße wie den Kunden; der Kunde steht hierfür ein.
2. Abschluss des Seminarvertrages 2.1 Die Anmeldung des Kunden zu einem Seminar („Buchung“) ist das verbindliche Vertragsangebot. 2.2 Der Seminarvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung der Seminarveranstalterin in Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail) gegenüber dem Kunden zustande, die dieser innerhalb von 14 Tagen an den Kunden versendet. 2.3 Bei Buchungen per E-Mail gilt für den Vertragsabschluss: Mit der E-Mail mit dem Betreff Anmeldung zum jeweiligen Seminar bietet der Kunde der Seminarveranstalterin den Abschluss des Seminarvertrages verbindlich an. Dies stellt noch keine Annahme des Seminarvertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung der Seminarveranstalterin per Mail beim Kunden zustande. Die Verbindlichkeit des Seminarvertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Seminarbestätigung nutzt oder die Seminarbestätigung in Papierform (per Post) erhält. 2.4 Die Seminarveranstalterin weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Seminarverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E- Mails oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziff. 10). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Leistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3 Minderjährige Kunden bzw. Teilnehmende 3.1 Am Seminar kann nur nach Erreichung der Volljährigkeit teilgenommen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
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4 Seminarleistungen bzw. Änderungen der Seminarleistungen 4.1 Die Leistungen der Seminarveranstalterin ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, ergänzt durch dessen sich auf das betreffende Seminar beziehenden aktuellen Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Flyern, dessen Internetseiten u. a. Medien (Seminarleistungen). Bei Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung maßgeblich. 4.2 Die Seminarveranstalterin ist berechtigt, vor Seminarbeginn die Seminarleistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung darstellt und sie dem Kunden zumutbar ist (unwesentliche Vertragsänderung). Der Seminarveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich verständlich und in hervorgehobener Weise über die unwesentliche Vertragsänderung zu informieren, sobald er vom Änderungsgrund Kenntnis erlangt. 4.3 Soweit das Seminar wegen eines nach Vertragsschluss eintretenden Umstands nur untererheblicher Änderungen einer wesentlichen Eigenschaft der Seminarleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Vertragsinhalt geworden sind, durchgeführt werden kann (wesentliche Vertragsänderung), kann der Seminarveranstalter bis zum Seminarbeginn dem Kunden die wesentliche Vertragsänderung anbieten. Der Kunde hat dann die Wahl innerhalb einer vom Seminarveranstalter zu setzenden an- gemessen Frist, die wesentliche Vertragsänderung anzunehmen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Sollte der Kunde nicht reagieren, gilt die wesentliche Vertragsänderung nach Ablauf der Frist als angenommen. Im Falle des Rücktritts nach dieser Ziff. 4.3 werden alle auf den Seminarpreis bereits geleisteten Zahlungen dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
5. Seminarunterlagen Der Kunde hat den Seminarveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Seminarunterlagen (z.B. Detailinformationen) nicht innerhalb der von der Seminarveranstalterin in der Seminarbestätigung mitgeteilten Frist erhält.
6. Umbuchung 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Seminartermins, des Seminarinhaltes, des Ortes der Seminardurchführung oder der Unterkunft besteht nicht. 6.2 Wird auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts des Seminars eine Umbuchung vorgenommen, wird eine Servicepauschale von € 30,- pro Teilnehmenden erhoben. Etwaige entstehende Zusatzkosten (z.B. bei der Umbuchung von Doppel- auf Einzelzimmer) werden vom Kunden getragen.
7. Zahlungen / Anzahlungen 7.1 Für die Erbringung der Seminarleistung erhält die Seminarveranstalterin den Seminarpreis, dessen Höhe sich aus der Buchungsbestätigung ergibt. 7.2 Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird die seitens des Kunden zu leistende Anzahlung auf den Seminarpreis fällig. Die Anzahlung beträgt 20% des Seminars. Die jeweilige Höhe der Anzahlung teilt der Seminarveranstalter dem Kunden in der Buchungsbestätigung mit. 7.3 Der gesamte Seminarpreis ist von dem Kunden bis 14 Tage vor Seminarantritt zu zahlen, sofern das Seminar nicht mehr aus dem in Ziff. 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann. 7.4 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungszugang sofort fällig. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
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7.5 Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto der Seminarveranstalterin eingehen.
8. Zahlungsverzug des Kunden 8.1 Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist die Seminarveranstalterin berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Seminarvertrag zurückzutreten und die unter Ziff. 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiter zu belasten.
9 Mindestteilnehmerzahl / Rücktrittsrechte des Seminarveranstalters 9.1 Die Seminarveranstalterin bietet ausschließlich Gruppenseminare an. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Ausschreibung. Die Seminarveranstalterin wird den Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn erklären, wenn die Mindestteilnehmerzahl für das Seminar nicht erreicht wird. 9.2 Das Recht zur Absage des Seminars besteht nicht, wenn die Seminarveranstalterin zu vertreten hat, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 9.3 Die Seminarveranstalterin ist zudem berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall wird er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären. Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 9.4 Im Falle des Rücktritts nach dieser Ziff. 9 werden alle auf den Seminarpreis bereits geleisteten Zahlungen dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet. 9.5 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt die Seminarveranstalterin keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
10 Rücktrittsrecht des Kunden 10.1 Der Kunde kann jederzeit vor Seminarantritt von dem Seminarvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Seminarveranstalter (Anschrift siehe Ziff. 1.1). Aus Beweisgründen empfehlen wir für den Rücktritt die Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail). 10.2 Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts des Seminars durch den Kunden verliert die Seminarveranstalterin den Anspruch auf den vereinbarten Seminarpreis. Allerdings ist die Seminarveranstalterin berechtigt, eine angemessene pauschalierte Entschädigung für die ihm entstandenen und aufgrund des Rücktritts des Kunden entstehenden Kosten. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Seminarpreis abzüglich des Werts der vom Seminarveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Seminarleistungen erwirbt. Die Seminarveranstalterin hat die folgenden Entschädigungspauschalen gem. Ziff. 10.3 bis 10.5 („Stornokosten“) unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Seminarbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: 10.3 Es fallen keine Stornokosten an, soweit der Rücktritt oder Nichtantritt von der Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
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Seminarveranstalterin zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Seminars erheblich beeinträchtigten. Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 10.4 Die Stornokosten werden pauschal berechnet, wobei die betreffenden Stornokostenpauschalen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen der Seminarveranstalterin, sowie seinen durch anderweitige Verwendung der Seminarleistungen möglichen Ersatz berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Stornokostenpauschalen, wobei die dargestellten Sätze den verschiedenen vom Seminarveranstalter angebotenen Seminararten Rechnung tragen: a) Rücktritt bis 60 Tage vor Seminarbeginn: Stornokosten in Höhe von 10 % des Seminarpreises pro Person, b) Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Seminarbeginn: Stornokosten in Höhe von 20 % des Seminarpreises pro Person, c) Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Seminarbeginn: Stornokosten in Höhe von 40 % des Seminarpreises pro Person, d) Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Seminarbeginn: Stornokosten in Höhe von 60 % des Seminarpreises pro Person, e) Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Seminarbeginn: Stornokosten in Höhe von 80 % des Seminarpreises pro Person, f) Rücktritt am ab 1. Seminartag oder später bzw. Nichtantritt des Seminars: Stornokosten in Höhe von 90 % des Seminarpreises pro Person. 10.5 Selbstverständlich bleibt es dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte pauschale Entschädigung. Auf der anderen Seite hat der Seminarveranstalter das Recht, im Einzelfall den tatsächlichen Schaden geltend zu machen, der sich dann nach dem Seminarpreis unter Abzug des Wertes der vom Seminarveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Seminarleistungen erwerben kann, bemisst. 10.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, bis 7 Tage vor Seminarbeginn einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.
11 Leistungen 11.1 Nimmt der Teilnehmende einzelne Seminarleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Seminarveranstalterin bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminarpreises. 11.2 Die Seminarveranstalterin wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
12 Kündigung der Seminarveranstalterin aus verhaltensbedingten Gründen 12.1 Die Seminarveranstalterin kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Seminars trotz einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört. 12.2 Ebenso hat die Seminarveranstalterin das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags, wenn sich der Kunde in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Seminarvertrags gerechtfertigt ist. 12.3 Insbesondere hat der Kunde Sitten des Gästehauses zu respektieren. Bei einem Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
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groben Verstoß eines Kunden gegen die hieraus resultierenden Verhaltensanforderungen behält sich der Seminarveranstalter vor, diesen von dem Seminar auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. 12.4 Die vorstehenden Rechte bestehen nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten durch eine Verletzung von Informationspflichten der Seminarveranstalterin verursacht wurde. 12.5 Die Seminarveranstalterin behält im Falle eines Rücktritts bzw. des Ausschlusses von dem Seminar nach dieser Ziff. 11 den Anspruch auf den gesamten Seminarpreis. Dabei muss sich die Seminarveranstalterin den Wert ihrer ersparten Aufwendungen sowie etwaige Vorteile, die er durch eine anderweitige Verwendung der von dem Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, anrechnen lassen. Das gilt insbesondere für etwaige Erstattungen Dritter. 12.6 Eventuelle im Zusammenhang mit dem Rücktransport des Kunden entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
13 Seminarmängel / Mängelanzeige 13.1 Wird die Seminarleistung nicht frei von Mängeln erbracht, so hat der Kunde diesen Mangel unverzüglich nach Entdeckung des Mangels bei der örtlichen Seminarleitung, der Seminarveranstalterin (Ziff. 1.1) anzuzeigen. Falls die Seminarveranstalterin bei schuldhafter Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderung des Seminarpreises noch Schadensersatz aus dem Vertrag verlangen. Außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 13.2 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde zunächst Abhilfe des betreffenden Mangels des Seminars verlangen. Die Seminarveranstalterin kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der betroffenen Seminarleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. 13.3 Im Übrigen stehen dem Kunden seine Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen für selbst beschaffte Abhilfe, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz wegen Mängeln in gesetzlichem Rahmen zu. 13.4 Seminarleitungs- und Betreuungspersonal ist nicht befugt, Ansprüche, egal welcher Art, mit Wirkung gegen die Seminarveranstalterin anzuerkennen.
14 Beschränkung der Haftung der Seminarveranstalterin 14.1 Vorbehaltlich der Regelungen dieser Ziff. 14 richtet sich die Haftung der Seminarveranstalterin für die vereinbarten Seminarleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. 14.2 Die vertragliche Haftung der Seminarveranstalterin für Schäden, die weder Körperschäden sind noch schuldhaft durch die Seminarveranstalterin herbeigeführt worden sind, ist pro Teilnehmenden auf den doppelten Seminarpreis des jeweiligen Seminars beschränkt. 14.3 Die Haftung des Seminarveranstalters für Schäden aus Delikten, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Seminarveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ebenfalls pro Teilnehmenden und Seminar auf das Dreifache des jeweiligen Seminarpreises beschränkt.
15 Geltendmachung von Ansprüchen / Verjährung / Abtretungsverbot 15.1 Die Ansprüche wegen Seminarmängeln sind gegenüber der Seminarveranstalterin oder dem Seminarvermittler, der die Buchung vorgenommen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
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hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 15.2 Ansprüche des Kunden wegen Seminarmängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Seminarendes folgt. 15.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Seminarveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Seminarveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 15.4 Ohne Zustimmung der Seminarveranstalterin können Kunden gegen die Seminarveranstalterin gerichtete vertragliche oder außervertragliche Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter teilnehmenden Familienangehörigen.
16 Gepäck 16.1 Die Seminarveranstalterin bemüht sich, das mitgeführte Eigentum des Kunden in zumutbarer Weise zu schützen. Sie übernimmt jedoch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl durch Dritte. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden selbst zu beaufsichtigen.
17 Versicherungen 17.1 Im jeweiligen Seminarpreis ist keine Seminarrücktrittsversicherung enthalten.
18 Datenschutzhinweis 18.1 Die Seminarveranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden und Teilnehmenden wie Name, Anschrift, Geburtsdatum elektronisch, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Keinesfalls gibt die Seminarveranstalterin die Daten an Dritte zu Zwecken der Werbung oder des Direktmarketings weiter. Keinesfalls verarbeitet die Seminarveranstalterin sensible Daten entgegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Auch nach Durchführung des Seminars bleiben die Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung bei uns gespeichert. Der Kunde hat jedoch jederzeit das Recht, die Löschung seiner Daten von uns zu verlangen. 18.2 Foto- und/oder Videoaufnahmen, die während des jeweiligen Seminars aufgenommen werden, dürfen von der Seminarveranstalterin zu eigenen Werbezwecken verwendet werden. Die Kunden haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu verlangen und nach vollständiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses einer weiteren Verarbeitung der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu widersprechen.
19 Alternative Streitbeilegung / Rechtswahl / Zuständiges Gericht 19.1 Die Seminarveranstalterin weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreibeilegung nach Drucklegung dieser Seminarbedingungen für die Seminarveranstalterin verpflichtend wurde, informiert die Seminarveranstalterin den Kunden hierüber in geeigneter Form. Die Seminarveranstalterin weist für alle Seminarverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 19.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 19.3 Der Kunde kann die Seminarveranstalterin nur an ihrem Sitz (Berlin) verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-Reisen mit Eva Terhorst
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Deutschland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat, oder soweit der Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist Berlin. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorscheiben.
20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminarvertrages, deren Bestandteil diese Allgemeinen Seminarbedingungen sind, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Berlin, 01. Januar 2020
Eva Terhorst, Jagowstraße 18, 10555 Berlin, Telefon: 030 399 065 58, E-Mail: eva.terhorst.berlin@gmail.com
Steuernummer: 52 371 459 861 – Seminare, und Sitzungen sind von der Umsatzsteuer bei HeilpraktikerInnen befreit.